Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen, Klimaschutz und Atommüllrückholung empfiehlt einstimmig dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die in der Anlage 4 (maßgebliche Karte) dargestellten Flächen werden durch die als Anlagen 1.1 bis 1.3 beigefügte Verordnung, einschließlich der Anhänge A und B, zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Hainberg mit Sennebach“ (LSG WF 31) erklärt.

Die bestehende Verordnung für das LSG „Hainberg, Wohldenberg, Braune Heide, Klein Rhüdener Holz und angrenzende Landschaftsteile“ vom 17.10.1975 wird, soweit sie das Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel betrifft, aufgehoben.