Regelung über die Anzahl der stellvertretenden Landrätinnen bzw. Landräte und deren Wahl gemäß § 81 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
Regelung über die Anzahl der stellvertretenden Landrätinnen bzw. Landräte und deren Wahl gemäß § 81 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)