Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Personal und Sicherheit empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird der Jahresabschluss 2010 des Landkreises Wolfenbüttel beschlossen.

 

2.      Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Ergebnisrechnung des Landkreises Wolfenbüttel in Höhe von 25.492,76 Euro wird gemäß Artikel 6 Abs. 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeinwirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) zur Minderung des kameralen Sollfehlbetrages aus dem Haushaltsjahr 2008 verwendet.

 

3.      Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird der Jahresabschluss 2010 des Regiebetriebes Gebäudewirtschaft beschlossen.

 

4.      Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Regiebetriebes Gebäudewirtschaft in Höhe von 188.691,23 Euro wird gemäß Artikel 6 Abs. 9 des GemHausRNeuOG zur Minderung des kameralen Sollfehlbetrages des Landkreises Wolfenbüttel aus dem Haushaltsjahr 2008 verwendet.

 

5.      Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 27.375,29 Euro wird gemäß Artikel 6 Abs. 9 des GemHausRNeuOG zur Minderung des kameralen Sollfehlbetrages des Landkreises Wolfenbüttel aus dem Haushaltsjahr 2008 verwendet.