Sitzung: 13.11.2012 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Personal und Sicherheit
Beschluss: Empfehlung
Vorlage: XVII-0183/2012
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Personal und Sicherheit
empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Gemäß §
129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird der Jahresabschluss 2010 des Landkreises Wolfenbüttel
beschlossen.
2.
Der Überschuss
des außerordentlichen Ergebnisses der Ergebnisrechnung des Landkreises
Wolfenbüttel in Höhe von 25.492,76 Euro wird gemäß Artikel 6 Abs. 9 des
Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeinwirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) zur
Minderung des kameralen Sollfehlbetrages aus dem Haushaltsjahr 2008 verwendet.
3.
Gemäß §
129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird der Jahresabschluss 2010 des Regiebetriebes Gebäudewirtschaft
beschlossen.
4.
Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Regiebetriebes Gebäudewirtschaft in
Höhe von 188.691,23 Euro wird gemäß Artikel 6 Abs. 9 des GemHausRNeuOG zur Minderung
des kameralen Sollfehlbetrages des Landkreises Wolfenbüttel aus dem
Haushaltsjahr 2008 verwendet.
5.
Der Überschuss
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 27.375,29 Euro wird gemäß Artikel
6 Abs. 9 des GemHausRNeuOG zur Minderung des kameralen Sollfehlbetrages des Landkreises
Wolfenbüttel aus dem Haushaltsjahr 2008 verwendet.