Sitzung: 12.03.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Enthaltung: 2
Vorlage: XVII-0057/2012
Beschluss:
I) Der Kreisausschuss fasst nachstehende Beschlüsse:
- Der
Kreisausschuss überträgt seine Befugnisse zur Einstellung, Eingruppierung
und Entlassung von tariflich Beschäftigten bis Entgeltgruppe 10 bzw. S 16 TVöD
gem. § 107 Abs. 4 Satz 2 NKomVG auf den Landrat.
- Der
Landrat unterrichtet halbjährlich mittels Sitzungsvorlage den Kreisausschuss
über die in seiner mit Ziffer 1
übertragenen Zuständigkeit getroffenen Entscheidungen.
- Der
Beschluss des Kreisausschusses vom 11.01.1999 zur Zuständigkeit für die
Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Angestellten, Arbeiterinnen
und Arbeitern wird aufgehoben.
II) Der Kreistag fasst nachstehende Beschlüsse:
Der Kreistag überträgt die ihm nach § 107 Abs. 4 Satz 1 NKomVG
obliegenden personalrechtlichen Befugnisse wie folgt:
1.
auf den
Kreisausschuss:
Ernennungen der Beamtinnen und Beamten von Besoldungsgruppe A 12 BBesG
bis Besoldungsgruppe A 13 BBesG,
2.
auf den
Landrat
a)
Ernennungen
der Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 11 BBesG,
b)
Entlassungen
aller Beamtinnen und Beamten nach § 23 Abs. 1 BeamtStG,
c)
Versetzung
zu einem anderen Dienstherrn aller Beamtinnen und Beamten,
d)
Versetzung
in den Ruhestand aller Beamtinnen und Beamten,
e)
Hinausschieben
der Altergrenze aller Beamtinnen und Beamten,
f)
Feststellung
der begrenzten Dienstfähigkeit aller Beamtinnen und Beamten.
3.
Der
Landrat unterrichtet halbjährlich mittels Sitzungsvorlage den Kreisausschuss
über die in seiner mit Ziffer 2 übertragenen Zuständigkeit getroffenen
Entscheidungen.
4.
Der
Beschluss des Kreistages vom 22.02.1999 zur Zuständigkeit für die Ernennung,
Versetzung in den Ruhestand und Entlassung von Beamten bis einschl.
Besoldungsgruppe A 13 gD wird aufgehoben.