Ohne Aussprache fasst der Kreistag folgenden
Beschluss:
Der Wahleinspruch von Herrn Dirk Scherer vom 29.09.2021 gegen die Gültigkeit
der Kommunalwahl am 12. September 2021 wird als unzulässig und unbegründet
zurückgewiesen.
Ohne Aussprache fasst der Kreistag folgenden
Beschluss:
Der Wahleinspruch von Herrn Dirk Scherer vom 29.09.2021 gegen die Gültigkeit
der Kommunalwahl am 12. September 2021 wird als unzulässig und unbegründet
zurückgewiesen.