Beschluss:

 

Vor dem Hintergrund langfristiger Verträge werden die Gründung eines Zweckverbandes oder der Abschluss von Zweckvereinbarungen zwischen den Landkreisen Wolfenbüttel (Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel/WLW) und Goslar (Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar/KWB) vorerst nicht umgesetzt. 

Die Verwaltungen werden beauftragt, mit dem Auslaufen langfristig vertraglicher Bindungen, weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Eigenbetriebe zu eruieren und – unter Beteiligung der politischen Gremien – gegebenenfalls konkrete Schritte zur Verwirklichung einzuleiten.