Vorsitzender Löhr eröffnet den Tagesordnungspunkt.

 

Dezernent Schillmann teilt mit, dass es drei Unterrichtungspunkte gibt. Der erste Punkt betrifft die Sicherung von Natura 2000 Gebieten. Dieser Punkt wird von Frau Wronski vorgetragen.

 

Frau Wronski berichtet, dass das FFH-Gebiet Nr. 123 „Harly, Ecker und Okertal“ und das EU-Vogelschutzgebiet V 58 „Okertal bei Vienenburg“  grenzüberschreitend in den Landkreisen Wolfenbüttel und Goslar liegen.

 

Die Sicherung der beiden Natura 2000-Gebiete soll u.a. durch die Änderung (Aufhebung und Neuerlass) der bestehenden Verordnungen zum NSG „Okertal“ und LSG „Harly“ erfolgen, deren Schutzgebiete sich ebenfalls grenzüberschreitend in den Landkreisen Wolfenbüttel und Goslar befinden.

 

Für den Bereich des NSG „Okertal“ wurde die Zuständigkeit für das Änderungs- bzw. Aufhe-bungsverfahren mit Erlass des MU vom 13.05.2009 (54-01462) auf den Landkreis Goslar übertragen, da sich auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel der deutlich kleinere Teil der Natura 2000-Gebiete befindet.

 

Da der Landkreis Goslar darüber hinaus bereit war, das Verfahren zur Änderung der LSG-Verordnung „Harly“ auch für den Teilbereich im Landkreis Wolfenbüttel mit durchzuführen, hat das MU auf Antrag mit Erlass vom 02.06.2014 den Landkreis Goslar auch für die Änderung bzw. Aufhebung und Neuerlass der LSG-VO „Harly“ als zuständig erklärt. Dieses Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

 

Das Verfahren zur Änderung der NSG-VO „Okertal“ wurde jedoch bereits eingeleitet.

 

Gemäß der Erlasse des MU ist vor Änderung oder Aufhebung und Erlass der Naturschutzge-bietsverordnung durch den Landkreis Goslar das Einvernehmen mit dem Landkreis Wolfenbüttel herzustellen.

 

Aufgrund dessen erfolgte nach Erstellung eines VO-Entwurfes durch den Landkreis Goslar eine intensive Abstimmung über die Inhalte der VO zwischen den beiden Unteren Naturschutzbehörden.

 

Mit dem abgestimmten Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oker- und   Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel“ wurden zunächst die Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen ist am 20.11.2014 abgelaufen.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken der TÖBs werden nunmehr bearbeitet und nach Abwägung der Interessen ggfs. in den VO-Entwurf eingearbeitet. Führt die Prüfung und Auswertung zu wesentlichen Änderungen der inhaltlichen Regelungen, so wird eine erneute Beteiligung der TÖB stattfinden.

 

Gleichzeitig (soweit eine erneute Beteiligung erforderlich ist) bzw. anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung mit einer Frist von 1 Monat.

 

Die im Rahmen der Auslegung bzw. erneuten Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wiederum gewürdigt.

 

Anschließend wird der durch den Landkreis Goslar überarbeitete Entwurf erneut auf Verwal-tungsebene mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abgestimmt.

 

Nach erfolgter Abstimmung wird der VO-Entwurf sowohl im Landkreis Goslar als auch im Landkreis Wolfenbüttel den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

Hinweis der Verwaltung: Eine Karte des FFH-Gebietes Harly, Ecker und Okertal bzw. EU-

                                           Vogelschutzgebiet Okertal bei Vienenburg ist dieser Niederschrift als

                                           Anlage 5 beigefügt.

 

 

Der zweite Punkt betrifft die Kommission Elm, die die Entwicklung des FFH-Gebietes beobachten und begleiten  soll. Da die Basiserfassung noch nicht abgeschlossen ist, wird die Begehung voraussichtlich erst vor Ostern 2015 stattfinden.

 

Der dritte Punkt beschäftigt sich mit den Mitteln des Landes für Radwege an Landesstraßen. Landtagsabgeordneter Bosse hat im Landtag eine kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Als Ergebnis kam heraus, dass der Bereich Aurich Mittel in Höhe von 11 Millionen Euro und der Bereich Wolfenbüttel nur Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro erhalten sollen. Dezernent Schillmann vertritt die Auffassung, dass es nicht akzeptabel sein kann, dass so eine Ungleichbehandlung stattfindet.

 

KAbg. Bosse möchte gern wissen, ob es stimmt, dass ein Wolf im Elm gesichtet wurde.

 

Frau Wronski kann diese Meldung nicht bestätigen. Weist aber darauf hin, dass der Wolf auf dem „Vormarsch“ ist.

 

Kenntnisnahme: Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Klimaschutz nimmt 

                                         die Ausführungen zur Kenntnis.