Sitzung: 03.03.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Enthaltung: 1
Vorlage: XVII-0374/2014
Beschluss:
- Der Kreistag
nimmt davon Kenntnis, dass Landrätin Christiana Steinbrügge die
nachstehenden Ehrenämter wahrnimmt, die gemäß § 70 Abs. 4
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) als angezeigt gelten:
a)
Mitglied im Verwaltungsrat der Braunschweigischen
Landessparkasse
b)
Mitglied im Beirat der Braunschweigischen
Landessparkasse
c)
Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung
Braunschweigischer Kulturbesitz
- Der Kreistag
beschließt die Ausübung nachstehender Nebentätigkeiten durch Landrätin
Christiana Steinbrügge auf Verlangen des Dienstvorgesetzten gemäß § 71
NBG:
a)
Mitglied im Beirat der LandE GmbH
b)
Tätigkeit als 2. Vorsitzende der
Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V.
- Der Kreistag
stellt fest, dass folgende Tätigkeiten zum Hauptamt der Landrätin Christiana
Steinbrügge zählen:
a)
Tätigkeit für die Avacon AG (als Mitglied im
Aufsichtsrat)
b)
Tätigkeit für die Wolfenbütteler Baugesellschaft mbH
und BWS Baulandgesellschaft mbH
(als Aufsichtsratsvorsitzende)
c)
Tätigkeit für die Till-Eulenspiegel-Museumsstiftung
(als Mitglied des Vorstands)
d)
Tätigkeit für die Stiftung Residenzschloss
Braunschweig (als Mitglied des Beirates)
e)
Tätigkeit für den Nördliches Harzvorland
Tourismusverband e.V. (als Mitglied des Vorstands)
- Der Kreistag
stellt fest:
zu 3. a)
Die Aufwandsentschädigung wird in Höhe von
2.000 € jährlich zuzüglich 250 € je Sitzung als angemessen anerkannt.
zu 3. b)
Die Aufwandsentschädigung wird in der
gezahlten Höhe von 100 € je Sitzung als angemessen anerkannt.
Anmerkung der Verwaltung:
Landrätin Steinbrügge war an der Abstimmung nicht beteiligt.