Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Enthaltung: 1

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag nimmt davon Kenntnis, dass Landrätin Christiana Steinbrügge die nachstehenden Ehrenämter wahrnimmt, die gemäß § 70 Abs. 4 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) als angezeigt gelten:

a)    Mitglied im Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse

b)    Mitglied im Beirat der Braunschweigischen Landessparkasse

c)    Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz

 

  1. Der Kreistag beschließt die Ausübung nachstehender Nebentätigkeiten durch Landrätin Christiana Steinbrügge auf Verlangen des Dienstvorgesetzten gemäß § 71 NBG:

a)    Mitglied im Beirat der LandE GmbH

b)    Tätigkeit als 2. Vorsitzende der Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V.

 

  1. Der Kreistag stellt fest, dass folgende Tätigkeiten zum Hauptamt der Landrätin Christiana Steinbrügge zählen:

a)    Tätigkeit für die Avacon AG (als Mitglied im Aufsichtsrat)

b)    Tätigkeit für die Wolfenbütteler Baugesellschaft mbH und BWS Baulandgesellschaft mbH

(als Aufsichtsratsvorsitzende)

c)    Tätigkeit für die Till-Eulenspiegel-Museumsstiftung (als Mitglied des Vorstands)

d)    Tätigkeit für die Stiftung Residenzschloss Braunschweig (als Mitglied des Beirates)

e)    Tätigkeit für den Nördliches Harzvorland Tourismusverband e.V. (als Mitglied des Vorstands)

 

  1. Der Kreistag stellt fest:

zu 3. a)

Die Aufwandsentschädigung wird in Höhe von 2.000 € jährlich zuzüglich 250 € je Sitzung als angemessen anerkannt.

 

zu 3. b)

Die Aufwandsentschädigung wird in der gezahlten Höhe von 100 € je Sitzung als angemessen anerkannt.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Landrätin Steinbrügge war an der Abstimmung nicht beteiligt.