Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43

Beschluss:

 

1.    Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Neufassung des § 1 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) ab 01. Januar 2014

a.    das Amt der Landrätin der Besoldungsgruppe B 6 BBesG zugeordnet ist und

b.    das Amt des Ersten Kreisrates der Besoldungsgruppe B 4 BBesG zugeordnet ist.

 

  1. Der Kreistag fasst nachstehende Beschlüsse:
    1. Der Landrätin Frau Christiana Steinbrügge wird gemäß § 3 Abs. 2 NKBesVO mit Wirkung vom 01. Januar 2014 eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 310,00 Euro gewährt.
    2. Dem Ersten Kreisrat Herrn Martin Hortig wird gemäß § 3 Abs. 2 NKBesVO mit Wirkung vom 01. Januar 2014 eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 205,00 Euro gewährt.