Sitzung: 03.03.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43
Vorlage: XVII-0371/2014
Beschluss:
1.
Der
Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Neufassung des § 1 Abs. 1 der
Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) ab 01. Januar 2014
a.
das Amt
der Landrätin der Besoldungsgruppe B 6 BBesG zugeordnet ist und
b.
das Amt
des Ersten Kreisrates der Besoldungsgruppe B 4 BBesG zugeordnet ist.
- Der Kreistag fasst nachstehende
Beschlüsse:
- Der Landrätin Frau Christiana
Steinbrügge wird gemäß § 3 Abs. 2 NKBesVO mit Wirkung vom 01. Januar 2014
eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 310,00 Euro gewährt.
- Dem Ersten Kreisrat Herrn Martin Hortig
wird gemäß § 3 Abs. 2 NKBesVO mit Wirkung vom 01. Januar 2014 eine
Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 205,00 Euro gewährt.