KAbg. Großer stellt nachfolgende Anfrage:

 

1.    Wer hat wann was in dieser Sache veranlasst, wie ist die Chronologie des betreffenden „Falles“?

2.    Warum wurden die Kreistagsabgeordneten erst so spät über den Sachverhalt informiert, obwohl doch bekannt war, dass das Bleiberecht nach 2 Jahren ausläuft?

3.    Welche Staatsbürgerschaft haben die Mutter und ihre Kinder (angesichts der Tatsache, dass der Vater offensichtlich schwedischer Staatsbürger ist)?

4.    Wäre die Familie in Schweden von Abschiebung bedroht?

5.    Was ist bis zum 28. Februar von wem unternommen worden, um einen Aufenthaltsort für die Familie im Landkreis zu schaffen?

6.    Wer ist für die Unterbringung der Familie in einer von Schimmel befallenen Wohnung in Remlingen verantwortlich?

7.    Der Innenminister hat im Rahmen der Landtagssitzung in der vergangenen Woche festgestellt, dass sich in der Asyl- und Bleiberechtspolitik in Niedersachsen vieles angebliche positiv verändert hat. SPD und GRÜNE sprachen und sprechen hier immer von „mehr Humanität“. Woran hapert es denn in diesem Fall in Hannover und warum müssen wir jetzt auf unserer Ebene und ggf. politisch eingreifen?

8.    Welches Vorgehen ist seitens der Landkreisverwaltung jetzt weitergehend geplant?

 

KAbg. Bosse merkt zu dem Punkt 7 an, dass sich sowohl das Innenministerium als auch die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Frau Doris Schröder – Köpf, mit dem Thema beschäftigt habe, jedoch seien der Landesregierung insoweit die Hände gebunden, da hier die Zuständigkeit bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) läge.

 

Landrätin Steinbrügge erklärt, dass die Punkte 1 und 3 „wer hat wann was veranlasst, die Chronologie des Falles“ sowie „die Staatsangehörigkeiten“ über das Protokoll beantwortet werden. Die rechtliche Lage des Falles stelle sich wie folgt dar: Die somalische Familie (Mutter mit 3 Kindern) Farah Ali habe im November 2012 in Deutschland einen Asylantrag gestellt, welchen das BAMF mit Bescheid vom 05.12.2013 als unzulässig abgelehnt und die Rückführung nach Schweden, welches als sicheres Drittland gelte, angeordnet habe. In der Begründung wurde angeführt, dass die Familie nach geltendem EU-Recht (Dublin II VO) verpflichtet sei, in dasjenige Land zurückzureisen, in dem sie den ersten Asylantrag gestellt habe. Gegen den ablehnenden Bescheid des BAMF wurde beim Verwaltungsgericht Braunschweig (VG BS) am 17.12.2013 Klage erhoben. Gleichzeitig wurde beim VG BS ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. Dieser wurde mit Beschluss vom 21.01.2014 unanfechtbar abgelehnt, da das VG BS keinerlei Zweifel daran habe, dass in Schweden ein faires Asylverfahren betrieben werden würde. Die Entscheidung in der Hauptsache stehe allerdings noch aus. Mit Schreiben vom 14.02.14 wurde das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) gebeten, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Familie Farah Ali auf der Grundlage der Dublin II bzw. III VO nach Schweden zurückgeführt werden müsste oder ob die Familie in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben und hier geduldet werden könnte. Das MI teilte daraufhin mit, dass in den sogenannten Dublin – Fällen die niedersächsischen Behörden keine eigene Befugnis hätten und die Zuständigkeit beim BAMF läge. Die niedersächsischen Behörden leisten lediglich Amts- und Vollzugshilfe. Darüber hinaus habe sich der Rechtsanwalt der Familie mit einer Eingabe an die Härtefallkommission beim MI gerichtet. Auch diese konnte nicht angenommen werden, weil niedersächsischen Behörden für die Familie Farah Ali nicht zuständig seien, da diese über einen anderen EU- Mitgliedsstaat (Schweden) eingereist seien. Dies sei die rechtliche Lage. Aus humanitärer Sicht habe sich die Familie Farah Ali vorbildlich integriert und tue alles dafür, in Remlingen dauerhaft Fuss fassen zu dürfen. Im Hinblick auf die Wohnsituation sei festzustellen, dass die Wohnung bei Einzug der Familie nicht von Schimmel befallen gewesen sei. Der Schimmelbefall lasse sich nach Auskunft der Gemeinde auf unsachgemäße Nutzungsgewohnheiten zurückführen. Zwischenzeitlich sei auch ein Handwerker vor Ort gewesen, welchen die Familie aus Angst nicht in die Wohnung gelassen habe. Natürlich seien die derzeitigen Wohnbedingungen unzumutbar, wonach die Gemeinde der Familie Farah Ali auch eine andere Wohnung in Aussicht gestellt habe. Landrätin Steinbrügge und Erster Kreisrat Hortig erklären, dass der Kreistagsgruppe den Fraktionen die drohende Abschiebung nicht mitgeteilt worden sei, weil es keinen solchen Anlass gegeben habe. Nach einem Beschluss des Kreistages Wolfenbüttel werden die Kreistagsfraktionen und –gruppen entweder 48 Stunden vor einer angekündigten Abschiebung oder max. 48 Stunden nach einer unangekündigten Abschiebung informiert. Im Falle der Familie Farah Ali sei ein Termin zur Abschiebung bisher weder festgesetzt noch absehbar gewesen. Aktuell habe der Rechtsanwalt der Familie eine Reiseunfähigkeit der Frau Farah Ali wegen akuter Erkrankungen geltend gemacht. Aufgrund der indizierten Reiseunfähigkeit wurden die Duldungen der Familie bis zum 01.09.2014 mit der auflösenden Bedingung „erlischt mit Bekanntgabe des Ausreisetermins“ verlängert. Mit Fax vom 03.03.14 teilte das BAMF mit, dass die Überstellungsfrist am 21.07.2014 ende. Landrätin Steinbrügge bittet den Kreistag Wolfenbüttel um Unterstützung, dass sich die Kreisverwaltung beim BAMF für eine einzelfallbezogene Lösung zum dauerhaften Aufenthalt der Familie in der Bundesrepublik Deutschland einsetze.

 

Der Kreistag Wolfenbüttel signalisiert Zustimmung.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Zur Chronologie:

·        Am 27.11.2012 in der Landesaufnahmebehörde (LAB) Niedersachsen in Braunschweig, aufgenommen.

·        Am 30.11.2012 in Deutschland Asyl beantragt.

·        Mit Bescheid der LAB vom 11.12.2012 mit Wirkung zum 15.01.2013 dem Landkreis Wolfenbüttel zur Aufnahme in der Samtgemeinde Asse zugewiesen.

·        Am 15.01.2013 von der Samtgemeinde Asse untergebracht in einer Wohnung in Remlingen

·        Am 27.11.2013 Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an Schweden um Übernahme der Asylverfahren nach der Dublin II Verordnung

·        Am 03.12.2013 Zustimmung Schwedens zur Übernahme der Asylverfahren (vom BAMF per Fax mitgeteilt am 05.12.2013)

·        Mit Bescheid des BAMF vom 05.12.2013 Ablehnung der Asylanträge als unzulässig und Anordnung der Rücküberstellung nach Schweden.

·        Am 17.12.2013 gegen die Ablehnung beim Verwaltungsgericht Braunschweig (VG BS) Klage erhoben und zugleich einen (Eil-)Antrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (der Klage) gestellt.

·        (Unanfechtbare) Ablehnung des Eilantrages durch Beschluss des VG BS vom 21.01.2014 (Eingang per Fax am 23.01.2014 für Frau Farah Ali und am 03.02.2014 auch für die Kinder).

·        Auf Grund der unanfechtbaren Ablehnung ist die Rücküberstellung seit dem 21.01.2014 vollziehbar.

·        Am 03.02.2014 Ausstellung der Duldungen mit Frist zum 28.02.2014.

·        Am 06.02.2014 mündliche Informationen aus der Samtgemeinde Asse erhalten, das sich einige Einwohner für einen Verbleib der Familie einsetzen.

·        Am 08.02.2014 durch einen Artikel in der Wolfenbütteler Zeitung von der Unterstützung und einer Unterschriftenaktion erfahren.

·        Mit Vermerk vom 12.02.2014 die Landrätin über die Asylangelegenheit der Familie Farah Ali unterrichtet, nachdem sie von verschiedenen Seiten auf die Angelegenheit angesprochen worden war.

·        Am 14.02.2014 Antrag des Landkreises an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) mit der Bitte zu entscheiden, ob die betroffenen Personen in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben und hier geduldet werden können.

·        Am 14.02.2014 Eingabe des Rechtsanwalts der Familie an die Härtefallkommission beim Nds. MI.

·        Nichtannahme der Eingabe zur Beratung in der Härtefallkommission mit Schreiben der Geschäftsstelle vom 21.02.2014 (Eingang per Mail am 21.02.2014) mitgeteilt.

·        Mit Schreiben des Rechtsanwaltes vom 25.02.2014 bei Frau Farah Ali unter Beifügung eines ärztlichen Attestes Reiseunfähigkeit geltend gemacht

·        Am 26.02.2014 dem BAMF das ärztliche Attest zur weiteren Veranlassung vorübersandt.

·        Per Mail vom 26.02.2014 Mitteilung des Nds. MI, dass in sogenannten Dublin-Fällen die niedersächsischen Behörden keine eigene Befugnis haben, über die Aussetzung der Rücküberstellung zu entscheiden. Das Verfahren auf der Grundlage der Dublin-Verordnung liegt in der Zuständigkeit des BAMF. Die niedersächsischen Behörden leisten lediglich Amts- und Vollzugshilfe.

·        Am 27.02.2014 das BAMF telefonisch gebeten, die Angelegenheit der Grundsatzabteilung zur Einzelfallentscheidung vorzulegen.

·        Am 27.02.2014 wegen der indizierten Reiseunfähigkeit und um den Ausgang des Klageverfahrens in der Hauptsache abzuwarten, Duldungen bis zum 01.09.2014 verlängert.

·        Am 28.02.2014 telefonische Mitteilung des BAMF, dass die Grundsatzabteilung entschieden hat, dass die Bundesrepublik (das BAMF) nicht von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen wird.

·        Mit Schreiben des BAMF vom 28.02.2014 (Eingang per Fax am 03.03.2014) gebeten, die Reisefähigkeit durch eine Untersuchung der Amtsärztin feststellen zu lassen. Gleichzeitig wurde in diesem Schreiben mitgeteilt, dass die Frist für die Rücküberstellung nach Schweden am 21.07.2014 endet.

 

Zur Staatsbürgerschaft:

Inwiefern Frau Farah Ali einen Antrag auf Erwerb der schwedischen Staatsbürgerschaft bei den schwedischen Behörden gestellt hatte, ist nicht bekannt.

Für die Kinder scheint eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Schweden nicht zu existieren, so dass auch kein Erwerb durch Anmeldung hat erfolgen können.

Es ist davon auszugehen, dass weder Frau Farah Ali noch die Kinder die schwedische Staatsangehörigkeit erworben haben. Der Ehemann von Frau Farah Ali ist schwedischer Staatsangehöriger.

 

 

KAbg. Wiegel nimmt Bezug auf den vom Kreistag Wolfenbüttel am 22.04.2013 gefassten Beschluss zur Erstellung eines Leitbildes für den Landkreis Wolfenbüttel und erkundigt sich, warum die Steuerungsgruppe über die Erteilung des Auftrages zur Erstellung eines Leitbildes entscheiden solle und nicht der Kreistag. Die Kosten seien aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigt.

 

KAbg. Fricke stimmt KAbg. Wiegel insoweit zu, dass die Verantwortlichkeit zur Erstellung eines Leitbildes eher in den Reihen der Kreisverwaltung gesehen werde und verweist auf das Beispiel der Stadt Wolfenbüttel.

 

Landrätin Steinbrügge zitiert den Beschluss des Kreistages vom 22.04.2013: „Die Festlegung der Verfahrensweise zur Findung eines Leitbildes […] erfolgt in der Steuerungsgruppe“. Damit sei folgerichtig die Steuerungsgruppe zuständig. Darüber hinaus seien die Mittel für die Erstellung des Leitbildes im Haushalt 2014 mit 30.000,00 € eingeplant (Produktkonto: 11121.4291003) und der Haushalt 2014 beschlossen. Landrätin Steinbrügge stellt klar, dass die Kreisverwaltung keinesfalls das Know- how, die Erfahrungen sowie die Ressourcen habe, diesen Beteiligungsprozess ohne externe Hilfe durchzuführen. Die Erstellung eines Leitbildes sei nicht als laufendes Geschäft der Verwaltung anzusehen. Natürlich unterstütze die Kreisverwaltung bestmöglich den Prozess und habe auch die Geschäftsführung inne, die Durchführung müsse jedoch bei einer externen Agentur liegen.

 

KAbg. Gerndt nimmt Bezug auf die berühmte Eisenbahnstrecke Schöppenstedt – Schönigen, welche derzeit Gefahr laufe, aufgegeben zu werden, insofern künftig keine Möglichkeiten zur Nutzung dieser Strecke gefunden werden. KAbg. Gerndt erkundigt sich, was die Kreisverwaltung für den Erhalt der Bahnstrecke plane, um dieser eine sinnvolle Nutzung zuzuführen. Darüber hinaus werde die Bitte an die Kreisverwaltung, den Kreistag Wolfenbüttel sowie die anwesende Presse geäußert, an dem Ideenwettbewerb zu möglichen Nutzung der Bahnstrecke teilzunehmen.

 

Landrätin Steinbrügge ergänzt, dass der ZGB diesbezüglich ein Gutachten erstellten lasse, zwecks Überprüfung der Richtigkeit der von der Deutschen Bahn angesetzten Kosten zum Erhalt dieser Bahnstrecke.

 

KAbg. Lagosky erkundigt sich im Hinblick auf den Beschluss des Kreistages Wolfenbüttel vom 02.12.2013

 

Im Kalenderjahr 2014 beraten die Ausschüsse Arbeit, Soziales und Gesundheit und Jugendhilfe die Möglichkeiten einer regelmäßigen Anpassung der Freiwilligen Förderungen und Zuwendungen. Eine Übersicht über die zu fördernden Einrichtungen mit Auflistung der Aufgaben und Funktionen wird erstellt. Ein Ergebnis der Beratung soll zur Haushaltsberatung 2015 vorliegen.

 

wann mit einer solchen Auflistung zu rechnen sei.

 

Landrätin Steinbrügge antwortet, dass die Übersicht voraussichtlich in der nächsten Sitzungsrunde eingebracht werde.