Sitzung: 12.03.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44
Beschluss:
- Die
Geschäftsordnung des Landkreises Wolfenbüttel vom 07.11.2011 wird im III.
Abschnitt um den folgenden Paragraphen erweitert:
Vertretung
der Ausschussmitglieder
Ist ein benannter Vertreter oder eine benannte Vertreterin eines
Ausschussmitgliedes an der Wahrnehmung der Vertretung verhindert, so ist die
Vertretung durch ein anderes Fraktions-/ Gruppenmitglied zulässig.
- Die
Erweiterung wird unter Abschnitt III. § 25 eingefügt, wonach sich die
nachfolgenden Paragraphen um eine Zahl nach hinten verschieben.
- Die
Überschrift des § 6 Geschäftsordnung wird um den Begriff „Prüfanträge“
erweitert und heißt folglich „Sach- / Prüfanträge“.
- § 6 GO
wird um den Absatz 5 erweitert, welcher wie folgt lautet:
Abs. 5: Im Übrigen gilt
der § 56 NKomVG.