Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44

Beschluss:

 

  1. Die Geschäftsordnung des Landkreises Wolfenbüttel vom 07.11.2011 wird im III. Abschnitt um den folgenden Paragraphen erweitert:

 

Vertretung der Ausschussmitglieder

Ist ein benannter Vertreter oder eine benannte Vertreterin eines Ausschussmitgliedes an der Wahrnehmung der Vertretung verhindert, so ist die Vertretung durch ein anderes Fraktions-/ Gruppenmitglied zulässig.

 

  1. Die Erweiterung wird unter Abschnitt III. § 25 eingefügt, wonach sich die nachfolgenden Paragraphen um eine Zahl nach hinten verschieben.

 

  1. Die Überschrift des § 6 Geschäftsordnung wird um den Begriff „Prüfanträge“ erweitert und heißt folglich „Sach- / Prüfanträge“.

 

  1. § 6 GO wird um den Absatz 5 erweitert, welcher wie folgt lautet:

 

Abs. 5: Im Übrigen gilt der § 56 NKomVG.