Beschluss:
- Landrat
Röhmann wird gem. § 7 Abs. 1 Stiftungssatzung in den Vorstand der Till
Eulenspiegel- Museumsstiftung berufen. Die Mitgliedschaft ist eine zum
Hauptamt des Landrates gehörige Tätigkeit.
- KAbg.
Bosse wird als Kreistagsmitglied gem. § 9 Abs. 2 Stiftungssatzung in das
Kuratorium entsandt.