Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44

Beschluss:

 

  1. Der Landkreis Wolfenbüttel errichtet, soweit nicht bereits von Dritten erstellt, eine für den Landkreis Wolfenbüttel flächendeckende Versorgung mit mindestens 25 Mbit/s Download.

 

2.      Der Landrat wird beauftragt,

 

-          eine oder mehrere Pakete für Dienstleistungskonzessionen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs mit anschließenden Verhandlungsverfahren an einen oder mehrere Provider für den Betrieb und die Anmietung des Netzes bzw. den Aufbau einer alternativen Internetversorgung auszuschreiben und die Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs dem Eigenbetrieb/ Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters zu prüfen und ggf. eine Sicherung der Ansprüche des Landkreises zu regeln.

 

-          nach Vertragsabschluss mit einem oder mehreren Providern die notwendigen Arbeiten für den Bau des Glasfasernetzes nach noch festzulegenden Bauabschnitten bzw. der vom Provider gewünschten Infrastruktur auszuschreiben.

 

-          neben dem Abfallwirtschaftsbetrieb (ALW) und dem Tiefbaubetrieb (TLW) einen weiteren Betrieb für den Bau und Betrieb des Breitbandnetzes (BLW) im Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel“ zu errichten.

 

3.      Der BLW ist für die erforderlichen Investitionen zuzüglich 500.000,00 € mit einem nicht zu verzinsenden Eigenkapital von bis zu 11 Mio. € auszustatten.

 

4.      Die Einrichtung erfolgt unter der Maßgabe, dass

 

-          die flächendeckende Versorgung mit 25 Mbit/s Download sichergestellt wird,

-          die jeweiligen laufenden Betriebskosten in der auf 20 Jahre kalkulierten Laufzeit und

-          möglichst 50% der Abschreibungen erwirtschaftet werden.

 

5.      Sollten sich nur für Teile der im Businessplan zur Vorlage 70/2012 genannten unversorgten Flächen Provider gewinnen lassen, ist ein modifiziertes Konzept für die Versorgung des Landkreises Wolfenbüttel zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.