Sitzung: 21.11.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss bestimmt gemäß § 24 Abs. 2 GO KAbg. Großer einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
Sitzung: 21.11.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss bestimmt gemäß § 24 Abs. 2 GO KAbg. Großer einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.