Sitzung: 24.11.2011 Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit
Beschluss: Empfehlung
Vorlage: XVII-0027/2011
Herr Lehmann erläutert anhand einer Präsentation die Ergänzungsvorlage XVII-0039/2011 mit dem Entwurf des Teilhaushaltes Amt für Arbeit und Soziales (TH 50). Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Herr KAbg. Brücher fragt hierzu nach, ob der erwartete weitere Zuwachs an Aufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem SGB II trotz positiv prognostizierter Wirtschaftsentwicklung darauf zurückzuführen sei, dass die Regelleistungen dieser Hilfeart angehoben worden seien. Zum geplanten Aufwand im Bereich der Leistungen nach dem SGB XII bitte er um Erläuterung, warum es angesichts der steigenden Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen dennoch nicht zu einem Ausgleich zwischen Aufwand und Ertrag kommt.
Herr Lehman erklärt zunächst zum zweiten Teil der Fragestellung, dass es aufgrund der Steigerung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII auf 45 % zwar voraussichtlich zu erhöhten Einnahmen komme, allerdings im Hinblick auf die Anhebung der Regelsätze auch höhere Ausgaben zu erwarten seien. Aufgrund des noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, welches die weitreichenden Bundesbeteiligungen vorsieht, solle die Höhe der zu erwartenden Erträge allerdings noch einmal nach oben korrigiert werden.
Zum ersten Teil der Fragestellung stellt Herr Lehmann dar, dass auch hier die Erhöhung der Regelsätze und die damit verbundene Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten zur Folge habe, dass die erwarteten Mehraufwendungen durch die Erhöhung der Bundesbeteiligungen nicht gedeckt werden.
Frau Klooth ergänzt, dass bei in Arbeit vermittelten Leistungsberechtigten nach dem SGB II systematisch das Einkommen zunächst immer erst auf die aus Bundesmitteln finanzierten Regelsätze und erst im zweiten Schritt auf die durch die Kommunen getragenen Unterkunfts- und Heizungskosten angerechnet werde, so dass diese bei geringen Einkünften gar nicht oder weniger reduziert würden.
Frau KAbg. Großer fragt in diesem Zusammenhang nach, in wie weit sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften auch im Bereich des jobcenters Wolfenbüttel verringert hätten. Hierzu teilt Herr Vogel mit, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zwar zurückgegangen sei, nicht aber in dem für den Bundesdurchschnitt ermitteltem Ausmaß.
Herr Glasenapp erläutert darauf hin im Rahmen eines mündlichen Vortrages die Haushaltsplanungen für den Teilhaushalt 53.
Fragen zu den beiden vorgestellten Teilhaushalten ergeben sich in der Folge nicht mehr.
Frau KAbg.
Großer leitet sodann zu der der Drucksache
XVII-0039/2011 beigefügten Aufstellungen über freiwillige Förderungen in den
Teilhaushalten 50 und 53 über.
Zur Ziffer 2 der
Aufstellung TH 50 - Schuldnerberatung – erläutert Frau Klooth, dass sich
der Ansatz in Höhe von 130.000,00 € auf den Personenkreis der SGB II-Bezieher
und der Ansatz in Höhe von 10.000,00 € auf den der SGB XII–Berechtigten
beziehe. Man befände sich darüber hinaus derzeit in Verhandlungen mit der AWO,
die noch nicht abgeschlossen seien. Die Frage, in welcher Form und Höhe in
Zukunft Leistungen tatsächlich abgegolten werden, soll daher in einer der
nächsten Sitzungen nochmals aufgegriffen werden.
Herr KAbg.
Perli bittet zu den Ziffern 4 in Teilhaushalt
50 und 2 in Teilhaushalt 53 um Erläuterung, aus welchem Grund Mittel nicht in
der beantragten Höhe eingestellt werden.
Herr Lehmann
und Herr Glasenapp weisen darauf hin, dass Mittel bereits in den letzten
Jahren in dem erhöhten Umfange beantragt, die tatsächlich eingestellten Beträge
aber auch in der Vergangenheit auf das jetzt für 2012 festgelegte Maß reduziert
worden seien.
Frau KAbg.
Großer fügt hinzu, die Höhe der diskutierten
Zuschüsse sei bereits vor längerem festgelegt worden, hier solle keine Änderung
erfolgen.
Frau KAbg.
Resch-Hoppstock fragt an, ob evtl. im Vorfeld
Zuschussanträge abgelehnt worden seien.
Frau Klooth
teilt mit, im Herbst sei ein Antrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Niedersachsen e. V., Kreisverband Wolfenbüttel abgelehnt worden. Es habe sich
dabei um die Mitfinanzierung einer Wanderausstellung „Selbsthilfe“ für die
Jahre 2011 und 2012 gehandelt.
Frau Klooth
greift noch einmal die sich ergebenden kurzfristigen Änderungen im Bereich des
Teilhaushaltes 50 auf und stellt klar, dass die für das Jahr 2012 festgesetzten
Einnahmen aufgrund des sich im Gesetzgebungsverfahren befindenden Gesetzes zur
Stärkung der Finanzkraft der Kommunen und der sich daraus ableitenden Prognosen
um einen Betrag von 351.100,00 € nach oben korrigiert werden sollten. Der
Gesetzesentwurf sei zwar in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden, man
wolle hier jedoch angesichts des vorliegenden strukturellen Defizits im
Haushalt 2012 „mutig“ sein.
Herr Lehmann
ergänzt, dass, abweichend von der vorgelegten Beschlussempfehlung, auch der als
freiwilliger Zuschuss angesetzte Betrag für die Förderung des
Frauenschutzhauses um 25.000,00 € reduziert werde. Dies sei so einvernehmlich
mit dem Geschäftsführer des AWO-Kreisverbandes Wolfenbüttel abgesprochen
worden.
Ferner fänden derzeit
Gespräche mit dem Diakonischen Werk und dem Caritasverband statt, um nach
Möglichkeiten zu suchen, ob das Projekt „Deutsch-Förderunterricht für
Migrantenkinder“ durch Leistungen des sogenannten „Bildungs- und
Teilhabepaketes“ finanziert werden können. Soweit es hier zu einem Ergebnis
komme, würden die politischen Gremien im Zuge der Haushaltsberatungen noch
unterrichtet werden.
Nachdem die
Vorsitzende die unter TOP 6 vorgesehene Beschlussempfehlung einschließlich der
vorgetragenen Änderungen nochmals zusammenfassend dargestellt hat, ergeht
nachfolgende
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und
Gesundheit nimmt von der
Sitzungsvorlage Nr. XVII-0039/2011 Kenntnis
und empfiehlt
einstimmig bei vier
Stimmenthaltungen dem Kreisausschuss, dem
Kreistag vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
1. Den Teilhaushalten 50 und 53 des
Haushaltsplanes für den Landkreis
Wolfenbüttel für das Haushaltsjahr 2012
sowie der mittelfristigen
Finanzplanung dieser Teilhaushalte für
den Planungszeitraum 2013
bis 2015 wird mit nachstehenden
Änderungen zugestimmt:
a)
Produktkonto
311600002.348100 – Leistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung ö. T.;
hier: Erträge aus Kosten-
erstattungen Kostenumlage vom Land:
Erhöhung um 351.300 € von
2.299.600 € auf 2.650.900 €
b)
Produktkonto
351700002.4318009 – Sonstige soziale Angelegenheiten;
hier:
Zuschuss Frauenschutzhaus und BISS:
Reduzierung um 25.000 € von 28.500 € auf 3.500 €
2.
Das die Teilhaushalte 50 und 53 betreffende Haushaltssicherungskonzept
wird für das Haushaltsjahr 2012 fortgeschrieben.