Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag beruft gemäß § 110 Abs. 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der z.Z. geltenden Fassung folgende Personen in den Schulausschuss:

 

I.                     Berufsbildende Schulen

Vertreter der Lehrkräfte

Die Vertreterinnen bzw. die Vertreter der Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen müssen durch den Lehrerpersonalrat der Carl-Gotthard-Langhans-Schule noch benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.

Schülervertreterin/Schülervertreter

Die Schülervertreterin bzw. der Schülervertreter müssen noch durch den Kreisschülerrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.

Vertreterin der Organisationen der Arbeitgeberverbände in Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen

 

 

Marion Dollenberg

Vor dem Rottland 18

38302 Wolfenbüttel

1. Ersatzmitglied

Manfred Casper
Bindestr. 11 c
38162 Weddel

 

 

 

2. Ersatzmitglied
nicht benannt


Vertreterin der Organisationen der Arbeitnehmerverbände in Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen


 

 

Dieter Wiechenberg

Am Quählenberge 15

38300 Wolfenbüttel

1. Ersatzmitglied

Paul Arzberger
Rosenmüllerstr. 16
38304 Wolfenbüttel

 

 

2. Ersatzmitglied

Fritz Senkpiel
Wasserstr. 2
38315 Hornburg

 

 

II.                   Allgemein bildende Schulen

Vertreter der Lehrkräfte

Die Vertreterinnen bzw. die Vertreter der Lehrkräfte der allgemein bildenden Schulen müssen durch die Lehrerpersonalräte aller allgemein bildender Schulen des Landkreises noch gemeinsam benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.

Schülervertreterin/Schülervertreter

Die Schülervertreterin bzw. der Schülervertreter müssen noch durch den Kreisschülerrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.

Vertreter der Eltern

Die Vertreterin bzw. der Vertreter der Eltern müssen noch durch den Kreiselternrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren  berufen werden.