Beschluss:
Der Kreistag beruft gemäß § 110 Abs. 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der z.Z. geltenden Fassung folgende Personen in den Schulausschuss:
I.
Berufsbildende Schulen
Vertreter der Lehrkräfte
Die Vertreterinnen bzw. die Vertreter der Lehrkräfte der berufsbildenden
Schulen müssen durch den Lehrerpersonalrat der Carl-Gotthard-Langhans-Schule
noch benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.
Schülervertreterin/Schülervertreter
Die Schülervertreterin bzw. der Schülervertreter müssen noch durch den
Kreisschülerrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.
Vertreterin der Organisationen der Arbeitgeberverbände in Angelegenheiten
der berufsbildenden Schulen
Marion Dollenberg Vor dem Rottland 18 38302 Wolfenbüttel |
1. Ersatzmitglied |
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2. Ersatzmitglied |
Vertreterin der Organisationen der Arbeitnehmerverbände in
Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen
Dieter Wiechenberg Am Quählenberge 15 38300 Wolfenbüttel |
1. Ersatzmitglied |
|
2. Ersatzmitglied |
II.
Allgemein bildende Schulen
Vertreter der Lehrkräfte
Die Vertreterinnen bzw. die Vertreter der Lehrkräfte der allgemein bildenden
Schulen müssen durch die Lehrerpersonalräte aller allgemein bildender Schulen
des Landkreises noch gemeinsam benannt und in einem nachträglichen Verfahren
berufen werden.
Schülervertreterin/Schülervertreter
Die Schülervertreterin bzw. der Schülervertreter müssen noch durch den
Kreisschülerrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.
Vertreter der Eltern
Die Vertreterin bzw. der Vertreter der Eltern müssen noch durch den
Kreiselternrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.