Die Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Kleinschmidt von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen – Bezirksstelle Braunschweig-.

 

Herr Dr. Kleinschmidt stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die ärztliche Versorgungssituation der Vergangenheit und Gegenwart anhand entsprechender Zahlenwerte dar. Es erfolgen Erläuterungen im Hinblick auf die Ermittlung der vorgestellten Zahlenwerte.

 

Frau Klooth erkundigt sich, ab wann man in den einzelnen Bereichen von Unterversorgung spreche.

 

Hierzu teilt Herr Dr. Kleinschmidt mit, für den hausärztlichen Bereich gehe man ab einem Prozentsatz von unter 75 % hiervon aus. Für den fachärztlichen Bereich sofern der Wert unter 50 % liege.

 

Frau KAbg. Großer möchte auch zu den Verhältniszahlen im Fachärztebereich gern Informationen einholen.

 

Da diese Zahlenwerte in der Präsentation noch nicht enthalten seien, werde Herr Dr. Kleinschmidt diese noch nachreichen.

 

Anmerkung der Protokollführerin: Die in der Sitzung vorgestellten Daten und Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, sowie die avisierten aktuellen Verhältniszahlen für den Bereich der Fachärzte sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Dr. Kleinschmidt erläutert im Weiteren, dass die bisherigen Modelle im Bereich der ärztlichen Versorgung (Einzelpraxen) aussterbend seien. Der Ärztenachwuchs bevorzuge anhand der aktuellen Lebenssituation („work-life-balance“) z. B. eher Praxisgemeinschaften.

 

Auch in Zusammenhang mit dem demographischen Wandel werde eine neue Bedarfsplanung notwendig sein. Bedarfsplanungsrichtlinien, in welche ein solcher Demographiefaktor einfließen sollte, würden von den Landesausschüssen festgelegt. Diese Verfahren seien leider in der Regel relativ langwierig.

 

Frau KAbg. Vogler sowie auch Frau KAbg. Resch-Hoppstock schildern Problematiken im Hinblick auf den Bereitschaftsdienst im Landkreis Wolfenbüttel, wie er zurzeit ablaufe. Alte Leute seien durch die abgegrenzten Zuständigkeitsbereiche verunsichert und zeitnahe Hilfe sei zum Teil nicht möglich, da Telefone oftmals nicht besetzt seien.

 

Frau KAbg. Großer erkundigt sich, inwieweit die für den Bereitschaftsdienst eingeteilten Ärzte sich hiervon „freikaufen“ könnten.

 

Herr KAbg. Lorenz möchte in diesem Zusammenhang auch wissen, wer denn überhaupt Bereitschaftsdienst ausüben dürfe.

 

Herr Dr. Kleinschmidt antwortet hierzu, auf jeden niedergelassenen Arzt entfielen im Quartal durchschnittlich 4 Bereitschaftsdienste. Alle niedergelassenen Ärzte mit Ausnahme von Psychologen seien zum Bereitschaftsdienst verpflichtet. Sofern ein Arzt für den eingeteilten Bereitschaftsdienst nicht zur Verfügung stehe, müsse er hierfür eine Vertretung auf eigenes Risiko einsetzen. Der Arzt, welcher sich vertreten lassen wolle, sei in der Pflicht, eine Vertretung zu benennen, welche über eine entsprechende Eignung verfüge.

 

Herr KAbg. Sandte kommt nochmals zurück auf die von ihm bereits in der letzten Sitzung dieses Ausschusses geschilderte persönliche Situation und meint zu den Ausführungen des Vorredners, dies sei alles nur Theorie, die Praxis selbst stelle sich wesentlich ungünstiger dar.

 

Herr Dr. Kleinschmidt räumt ein, der Bereitschaftsdienst im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel sei derzeit nicht optimal organisiert. Man habe in der Vergangenheit bereits versucht, diesen von einem zentralen Punkt aus durchzuführen. Hierzu sei zunächst geplant gewesen, eine Anlaufpraxis im hiesigen Krankenhaus einzurichten, welche dann von einem Arzt vor Ort sowie einem Arzt, welcher auch Hausbesuche mache, jeweils besetzt gewesen wäre. Leider sei diese Planung jedoch nach Verhandlungen mit dem Krankenhaus an den von dort verlangten Kosten gescheitert. Der Sprecher informiert diesbezüglich, dass die beteiligten Ärzte die Finanzierung aus den eigenen Honoraren abdecken müssten.

 

Frau KAbg. Großer fragt nach, ob es für den entsprechenden Bereitschaftsdienst nicht günstigere Alternativen gäbe, wie z. B. eine feste Arztpraxis in Wolfenbüttel.

 

Herr Dr. Kleinschmidt erklärt hierzu, man habe nach dem gescheiterten Versuch der Ansiedlung einer entsprechenden Praxis im Krankenhaus nicht mehr weiter nach Alternativen gesucht, da die beteiligten Ärzte die Situation als weitgehend zufriedenstellend empfinden. Die Ansiedlung des Bereitschaftsdienstes in einer festen Praxis in Wolfenbüttel stelle seiner Ansicht nach unter anderem auch Probleme im Hinblick auf die Haftung dar. Eine bessere Lösung wäre es, eine neutrale Praxis dafür einzurichten.

 

Frau KAbg. Großer befürchtet hinsichtlich der Suche nach einer optimalen Lösung einen erheblichen Zeitverlust. Die Thematik habe eine hohe Wichtigkeit und man dürfe dies nicht aus den Augen verlieren.

 

Herr Dr. Kleinschmidt gibt zu Bedenken, dass die KVN zum einen nicht nur diese Problematik zu  verfolgen habe, sondern durchaus in anderen Bereichen auch Regelungsbedarf bestünde. Bis auf Salzgitter und Wolfenbüttel habe man im Bereich der Bereitschaftsdienste eine Vollinstallation bereits erreichen können. Das „Überstülpen“ einer vorgegebenen Verfahrensweise berge seiner Ansicht nach das Risiko in sich, dass die aufgedrängte Lösung bei den niedergelassenen Ärzten möglicherweise auf keine bzw. nur geringe Akzeptanz stoße. In der Folge befürchte er Unzulänglichkeiten z. B. in Bezug auf die Pünktlichkeit oder Ähnliches. Der Sprecher schildert abschließend auch die durch zunehmende Bürokratie entstehenden Ablehnungshaltungen dem Ärzteberuf gegenüber.

 

Die Ausschussvorsitzende dankt Herrn Dr. Kleinschmidt für seine aufschlussreichen und umfassenden Informationen. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass der Bereitschaftsdienst im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel neu geordnet werde. Eine weitere Erkenntnis seien die Nachwuchssorgen im Ärztebereich. Es seien Wege aufgezeigt worden, dem entgegen wirken zu können.