Sitzung: 07.03.2011 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: XVI-0859/2010
Beschluss:
Gemäß § 65 NLO bzw. § 1 EinrVO-Kom in Verbindung mit § 101 Abs. 1 NGO wird dem Landrat für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilt.