Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Gemäß § 65 NLO bzw. § 1 EinrVO-Kom in Verbindung mit § 101 Abs. 1 NGO wird dem Landrat für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilt.