Gremium: Kreistag, Sozialhilfebeirat

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse in dem Wortlaut, wie er sich aus der Anlage zur Vorlage Nr. XVI – 001 ergibt, mit der Maßgabe folgender Änderungen:

 

1.       § 2 wird folgende Ziffer 3 angefügt:

 

          „(3)          Tischvorlagen zur Ergänzung bestehender Tagesordnungspunkte werden nur

                    behandelt, wenn 3/4 der anwesenden Kreistagsmitglieder der Behandlung

                    zustimmen.“

 

2.       In § 21 der Geschäftsordnung werden im letzten Satz die Worte „der gleichen Fraktion

          oder Gruppe“ gestrichen. Als letzter Satz wird angefügt: „Im Übrigen gilt § 50 NLO.“