Beschluss: Empfehlung

Dem Kreisausschuss wird empfohlen dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Kreistag beauftragt die Landrätin die in der Anlage beigefügte Zusatzverwaltungsvereinbarung nach § 44 b Abs. 4 Satz 1 SGB II zur Dienstleistung O.8 – Forderungseinzug zwischen der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter Wolfenbüttel und dem Landkreis Wolfenbüttel abzuschließen. Darüber hinaus beauftragt der Kreistag die Landrätin entsprechende Vereinbarungen auch nach dem 31.12.2026 für Folgejahre abzuschließen, soweit sich inhaltlich keine wesentlichen Änderungen ergeben und ein weiterer Dienstleistungseinkauf über diesen Zeitpunkt hinaus durch die Trägerversammlung beschlossen wird.    

 

  1. Für den kommunalen Teil der Forderungen finden die Wertgrenzen der aktuellen Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Landkreises Wolfenbüttel Anwendung. Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin des Jobcenters Wolfenbüttel hat in diesem Zusammenhang die Befugnisse eines Leiters oder einer Leiterin eines Fachamtes. Der Dezernent oder die Dezernentin für Schule, Jugend und Soziales übt die Befugnisse der zuständigen Dezernatsleitung aus.