Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Kreisausschuss, dem
Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Das zunächst bis zum 31.12.2023 befristete Projekt
„Gewährung einer Anerkennungs-/ Ersatzleistung bei Erwerbsausfall
eines Pflegeelternteils bei Elternzeit“ wird als pauschalierte freiwillige
Leistung nach § 39 SGB VIII im Rahmen des Projekts bis 31.12.2024
weitergewährt.