Herr Meyn erläutert die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Kreistag einstimmig
nachstehenden
Beschluss:
Der Entwurf der
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallbewirtschaftung (Abfallgebührensatzung) wird als Satzung beschlossen.