Herr Meyn erläutert die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Kreistag einstimmig nachstehenden

 

Beschluss:

 

Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung (Abfallgebührensatzung) wird als Satzung beschlossen.