Frau Florek erläutert die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Kreistag einstimmig
folgenden
Beschluss:
Der Kreistag beschließt:
- Der mit Prüfbericht der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022
des Eigenbetriebes Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel und der
Lagebericht werden festgestellt.
- Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2022 der
Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel in Höhe von insgesamt
684.744,42 € wird wie folgt verwendet:
·
Der Jahresüberschuss des Teilbetriebes
Abfallwirtschaft in Höhe von 36.700,00 €wird gem. § 12 Abs. 4
Eigenbetriebsverordnung als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt des Landkreises
Wolfenbüttel abgeführt.
·
Der Jahresgewinn des Teilbetriebes Tiefbau in Höhe von
213.742,04 € wird an den Haushalt des Landkreises Wolfenbüttel abgeführt.
·
Der Jahresüberschuss des Teilbetriebes Breitband in
Höhe von 434.302,38 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
- Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Wirtschaftsbetriebe
Landkreis Wolfenbüttel wird gem. § 35 Eigenbetriebsverordnung für das
Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.