Herr Löhr erläutert die Vorlage.
Ohne Aussprache
fasst der Kreistag einstimmig folgenden
Beschluss:
Die als Anlage 4 beigefügte Verordnung des Landkreises Wolfenbüttel über
die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Hengstebachs auf dem Gebiet der
Samtgemeinde Baddeckenstedt wird beschlossen.