Ohne weitere Aussprache fasst der Kreistag einstimmig
folgenden
Beschluss:
Die Befestigung der
Wegelücke in der Gemarkung Ahlum (Flur 8, Flurstück 46) im Übergang zur
Gemarkung Dettum im Zuge der Alltagsradroute Wendessen/Ahlum – Dettum wird
durch den Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel auf einer Länge von etwa
40 m in einer Breite von etwa 2,5 m in wassergebundener Bauweise vorgenommen.
Voraussetzung hierfür
ist, dass die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Fläche durch die
Gebietskörperschaft (hier Stadt Wolfenbüttel) kostenfrei zur Verfügung gestellt
wird, die hierzu entweder die Eigentümerschaft oder eine zeitlich unbefristete
Gestattung des Eigentümers zugunsten der Kommune nachweist. Gleiches gilt für
weitere ggf. erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse.
Eine
Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht wird seitens des Landkreises
Wolfenbüttel für diesen Wegeabschnitt nicht übernommen.