Ohne weitere Aussprache fasst der Kreistag einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Die Befestigung der Wegelücke in der Gemarkung Ahlum (Flur 8, Flurstück 46) im Übergang zur Gemarkung Dettum im Zuge der Alltagsradroute Wendessen/Ahlum – Dettum wird durch den Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel auf einer Länge von etwa 40 m in einer Breite von etwa 2,5 m in wassergebundener Bauweise vorgenommen.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Fläche durch die Gebietskörperschaft (hier Stadt Wolfenbüttel) kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, die hierzu entweder die Eigentümerschaft oder eine zeitlich unbefristete Gestattung des Eigentümers zugunsten der Kommune nachweist. Gleiches gilt für weitere ggf. erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse.

 

Eine Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht wird seitens des Landkreises Wolfenbüttel für diesen Wegeabschnitt nicht übernommen.