Herr Märtens erläutert
die Vorlage.
Herr Müller
begrüßt den Beschlussvorschlag. Die Gemeinden werden angemessen berücksichtigt.
Es sei gut, dass der Landkreis die Gelder von Bund und Land gerecht verteilt
und weitergibt.
Ohne weitere Aussprache fasst der Kreistag einstimmig
folgenden
Beschluss:
Die kreisangehörigen Samtgemeinden und Gemeinden werden an den seitens
des Landes Niedersachsen im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2022/2023 durch die
Regelungen des § 14i Abs. 3 Satz 2 NFAG zur Verfügung gestellten Mittel
beteiligt. Die Höhe der jeweiligen Beteiligung ergibt sich aus der Anlage 1 zur
Vorlage XIX-0253/2022.
Herr Ganzauer
lässt nach drei Stunden gemäß Geschäftsordnung darüber abstimmen, ob die
Sitzung fortgeführt werden soll. Es ergeht folgender
Beschluss:
Die
Kreistagssitzung wird fortgesetzt.