Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Deitmar erläutert die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Kreistag einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

  1. Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen werden für besondere Leistungen geehrt. Bei der zu ehrenden Leistung muss es sich entweder um eine soziale Leistung für die gesamte Schülerschaft der Schule oder um eine soziale Leistung für benachteiligte Menschen oder um eine kulturelle, wissenschaftliche o.ä. Leistung mit einem Bezug zur Schule und dementsprechend zum Schulträger Landkreis Wolfenbüttel handeln.

 

  1. Über andere besondere nichtschulische Leistungen entscheidet der Ausschuss im Einzelfall, ob die Schülerinnen und Schüler eine Ehrung erhalten.

 

Die Vorschläge der Schulen werden grundsätzlich auf folgende Anzahl begrenzt:

Pro Schule – unabhängig von der Schulform - darf grundsätzlich je 100 Schülerinnen und Schülern eine Person vorgeschlagen werden. Bei der Carl-Gotthard-Langhans-Schule zählen die Teilzeitschülerinnen und -schüler zu einem Viertel.

 

  1. Im Einzelfall können nach Zustimmung des Ausschusses auch mehr Personen geehrt werden, wenn beispielsweise eine Gruppenleistung gewürdigt werden soll.

 

  1. Schülerinnen und Schüler, die bereits für eine besondere Leistung im Sinne der laufenden Nr.1 geehrt worden sind, können kein weiteres Mal für die gleiche Leistung geehrt werden.

 

  1. Die Ehrung erfolgt in Form einer Urkunde und eines Büchergutscheines im Wert von 15,00 €.