Herr Deitmar
erläutert die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Kreistag einstimmig
folgenden
Beschluss:
- Schülerinnen und
Schüler der kreiseigenen Schulen werden für besondere Leistungen geehrt.
Bei der zu ehrenden Leistung muss es sich entweder um eine soziale
Leistung für die gesamte Schülerschaft der Schule oder um eine soziale
Leistung für benachteiligte Menschen oder um eine kulturelle,
wissenschaftliche o.ä. Leistung mit einem Bezug zur Schule und
dementsprechend zum Schulträger Landkreis Wolfenbüttel handeln.
- Über andere besondere
nichtschulische Leistungen entscheidet der Ausschuss im Einzelfall, ob die
Schülerinnen und Schüler eine Ehrung erhalten.
Die Vorschläge der
Schulen werden grundsätzlich auf folgende Anzahl begrenzt:
Pro Schule – unabhängig
von der Schulform - darf grundsätzlich je 100 Schülerinnen und Schülern eine
Person vorgeschlagen werden. Bei der Carl-Gotthard-Langhans-Schule zählen die
Teilzeitschülerinnen und -schüler zu einem Viertel.
- Im Einzelfall können
nach Zustimmung des Ausschusses auch mehr Personen geehrt werden, wenn
beispielsweise eine Gruppenleistung gewürdigt werden soll.
- Schülerinnen und
Schüler, die bereits für eine besondere Leistung im Sinne der laufenden
Nr.1 geehrt worden sind, können kein weiteres Mal für die gleiche Leistung
geehrt werden.
- Die Ehrung erfolgt in
Form einer Urkunde und eines Büchergutscheines im Wert von 15,00 €.