Ohne weitere Aussprache fasst der Kreistag einstimmig
folgenden
Beschluss:
1. Der Kreistag nimmt
von der Darstellung der notwendigen investiven Baumaßnahmen (Neubauten) in den
Haushaltsjahren 2023 ff. zur Deckung der Bedarfe in den Bereichen Schule, Bevölkerungsschutz
und Verwaltung Kenntnis.
2. Der Kreistag stimmt
der Einplanung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2023, wie in der
Vorlage XIX-0205/2022 dargestellt, zu. Die endgültige Entscheidung über die
Durchführung der einzelnen Maßnahmen trifft der Kreistag auf der Grundlage
einer die jeweilige Maßnahme darstellenden Vorlage.