Herr Ganzauer lässt nachfolgend
über die gestellten Änderungsanträge zum Haushalt abstimmen.
Der Kreistag fasst bei 41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
und 1 Enthaltung folgenden
Beschluss:
Die jährlich zu dynamisierenden freiwilligen Förderungen und Zuwendungen in
den Teilhaushalten Arbeit und Soziales (50), Jugend (51) und Gesundheit (53)
werden im Haushaltsjahr 2023 einmalig (statt um 2 %) um vier Prozent erhöht.
Der Kreistag fasst bei 42 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
folgenden
Beschluss:
Für die Überarbeitung der Satzung des Landkreises Wolfenbüttel über
Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Verdienstausfall und Reisekosten der
Aufwandsentschädigungssatzung werden 25.000 € in den Haushalt 2023
bereitgestellt.
Der Kreistag fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Der
Hospizverein Wolfenbüttel e.V. erhält für die Errichtung eines stationären
Hospizes in dem ehemaligen Gutshaus Wendessen einen einmaligen nicht
rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro.
Der Kreistag fasst bei 40 Ja-Stimmen und 3
Enthaltungen folgenden
Beschluss:
Für
die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden im Rahmen des
bestehenden Förderprogramms werden 100.000,- € mit Sperrvermerk zusätzlich
bereitgestellt.
Für
den Fall, dass die Mittel unterjährig ausgeschöpft sind, entscheidet der
Kreistag über die weitere Zurverfügungstellung von Mitteln.
Herr Ganzauer lässt nachfolgend
über den Stellenplan und den Gesamthaushalt abstimmen.
Der Kreistag fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
1.
Der als Anlage zur Vorlage Nr. XIX-204/2022/6
beigefügte Stellenplan wird – mit den Ergänzungen, wie sie sich aus der Anlage
1 zum Protokoll des Kreisausschusses vom 16.01.2023 ergeben – als Bestandteil
des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
2.
Die Haushaltssatzung und
der Haushaltsplan des Landkreises Wolfenbüttel für das Haushaltsjahr 2023
werden in der Fassung des Entwurfs, einschließlich der Änderungsliste inkl. der
sich hieraus ergebenden Änderungen und einschließlich der vom Kreistag angenommenen
Änderungen, beschlossen.
3.
Zur Bewältigung der Folgen
des Krieges in der Ukraine wird nach § 182 Absatz 5 in Verbindung mit § 182
Absatz 4 Ziffer 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG)
beschlossen, kein Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2024 und
2025 aufzustellen, soweit aus diesen Folgen der Haushaltsausgleich nicht
erreicht oder eine drohende Überschuldung nicht abgewendet werden kann.