Herr Ganzauer lässt nachfolgend über die gestellten Änderungsanträge zum Haushalt abstimmen.

 

Der Kreistag fasst bei 41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgenden

 

Beschluss:

 

Die jährlich zu dynamisierenden freiwilligen Förderungen und Zuwendungen in den Teilhaushalten Arbeit und Soziales (50), Jugend (51) und Gesundheit (53) werden im Haushaltsjahr 2023 einmalig (statt um 2 %) um vier Prozent erhöht.

 

Der Kreistag fasst bei 42 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden

 

Beschluss:

 

Für die Überarbeitung der Satzung des Landkreises Wolfenbüttel über Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Verdienstausfall und Reisekosten der Aufwandsentschädigungssatzung werden 25.000 € in den Haushalt 2023 bereitgestellt.

 

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der Hospizverein Wolfenbüttel e.V. erhält für die Errichtung eines stationären Hospizes in dem ehemaligen Gutshaus Wendessen einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro.

 

Der Kreistag fasst bei 40 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen folgenden

 

Beschluss:

 

Für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden im Rahmen des bestehenden Förderprogramms werden 100.000,- € mit Sperrvermerk zusätzlich bereitgestellt.

Für den Fall, dass die Mittel unterjährig ausgeschöpft sind, entscheidet der Kreistag über die weitere Zurverfügungstellung von Mitteln.

 

Herr Ganzauer lässt nachfolgend über den Stellenplan und den Gesamthaushalt abstimmen.

 

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

1.       Der als Anlage zur Vorlage Nr. XIX-204/2022/6 beigefügte Stellenplan wird – mit den Ergänzungen, wie sie sich aus der Anlage 1 zum Protokoll des Kreisausschusses vom 16.01.2023 ergeben – als Bestandteil des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

 

2.       Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Wolfenbüttel für das Haushaltsjahr 2023 werden in der Fassung des Entwurfs, einschließlich der Änderungsliste inkl. der sich hieraus ergebenden Änderungen und einschließlich der vom Kreistag angenommenen Änderungen, beschlossen.

 

3.       Zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine wird nach § 182 Absatz 5 in Verbindung mit § 182 Absatz 4 Ziffer 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) beschlossen, kein Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 aufzustellen, soweit aus diesen Folgen der Haushaltsausgleich nicht erreicht oder eine drohende Überschuldung nicht abgewendet werden kann.