Der Verwaltungsrat empfiehlt einstimmig dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Zuwendungsrichtlinie „Sonderförderprogramm: Musikprojekte mit Seniorinnen und Senioren“ wird bis zum 31.12.2023 verlängert.
  2. Die nicht abgerufenen Mittel des Sonderförderprogramms „Musikprojekte mit Seniorinnen und Senioren“ werden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.
  3. Das „Sonderförderprogramm: Musikprojekte mit Seniorinnen und Senioren“ wird durch ein Baukastenangebot ergänzt, welches die Antragsstellung erleichtert.