Ohne Aussprache fasst der Kreistag folgenden

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Wolfenbüttel hat gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG drei stellvertretende Landrätinnen bzw. drei stellvertretende Landräte.

 

Vorsitzender Ganzauer bittet um Vorschläge für die 1. stellvertretende Landrätin bzw. den 1. stellvertretenden Landrat.

 

KAbg. Koch schlägt Julian Märtens vor.

 

Vorsitzender Ganzauer stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen. Er fragt, ob ein Kreistagsmitglied gegen eine offene Wahl ist. Vorsitzender Ganzauer stellt fest, dass offen per Handzeichen gewählt werden kann.

 

Der Kreistag wählt einstimmig den Beigeordneten Julian Märtens zum 1. stellvertretenden Landrat.

 

Vorsitzender Ganzauer bittet um Vorschläge für die 2. stellvertretende Landrätin bzw. den 2. stellvertretenden Landrat.

 

KAbg. Wolff schlägt Uwe Schäfer vor.

 

Vorsitzender Ganzauer stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen. Er fragt, ob ein Kreistagsmitglied gegen eine offene Wahl ist. Vorsitzender Ganzauer stellt fest, dass offen per Handzeichen gewählt werden kann.

 

Der Kreistag wählt mehrheitlich bei 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen den Beigeordneten Uwe Schäfer zum 2. stellvertretenden Landrat.

 

Vorsitzender Ganzauer bittet um Vorschläge für die 3. stellvertretende Landrätin bzw. den 3. stellvertretenden Landrat.

 

KAbg. Brücher schlägt Christiane Wagner-Judith vor.

 

Vorsitzender Ganzauer stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen. Er fragt, ob ein Kreistagsmitglied gegen eine offene Wahl ist. Vorsitzender Ganzauer stellt fest, dass offen per Handzeichen gewählt werden kann.

 

Der Kreistag wählt einstimmig die Beigeordnete Christiane Wagner-Judith zur 3. stellvertretenden Landrätin.