Beschluss: einstimmig beschlossen

Ohne Aussprache fasst der Kreistag einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beruft gemäß § 110 Abs. 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der z.Z. geltenden Fassung folgende Personen in den Schulausschuss:

 

      I.    Berufsbildende Schulen

 

Vertreter der Lehrkräfte                                         Ersatzmitglied   
       

      Falk Lewrentz                                                  Isabell Spils-Ad-Wilken

      Eulerstr. 29                                                      Gemeindeweg 1

      38126 Braunschweig                                       38304 Wolfenbüttel  

 

 

Schülervertreterin/Schülervertreter

Die Schülervertreterin bzw. der Schülervertreter muss noch durch den  Kreisschülerrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.


Vertretung der Eltern

Die Elternvertreterin bzw. der Elternvertreter muss noch durch den Kreiselternrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.


Vertretung der Organisationen der Arbeitgeberverbände in Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen

 

 

       Dean Ćirić

       Campestraße 22

       38302 Wolfenbüttel

Ersatzmitglied

nicht benannt


 

 

Vertretung der Organisationen der Arbeitnehmerverbände in Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen

 

 

    

      Paul Arzberger

      Oderweg 10

      38304 Wolfenbüttel

 

 

Ersatzmitglied

Karl-Ernst Hueske

Ratsstraße 16

38304 Wolfenbüttel

      II.   Allgemeinbildende Schulen

 

Vertretung der Lehrkräfte                                   Ersatzmitglied:

      Carsten Brauer-Siebrecht                              Conny Glauth
      Mühlenweg 7                                                  Lenauweg 2  
      38871 Abbenrode                                           38304 Wolfenbüttel

 

 

Schülervertreterin/Schülervertreter

Die Schülervertreterin bzw. der Schülervertreter muss noch durch den Kreisschülerrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.

 


Vertretung der Eltern

Die Elternvertreterin bzw. der Elternvertreter muss noch durch den Kreiselternrat benannt und in einem nachträglichen Verfahren berufen werden.