Ohne Aussprache fasst der Kreistag einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Wahleinspruch von Herrn Heinrich Neumann vom 08.10.2021 gegen die Gültigkeit
der Direktwahl wird als unbegründet zurückgewiesen.
Ohne Aussprache fasst der Kreistag einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Wahleinspruch von Herrn Heinrich Neumann vom 08.10.2021 gegen die Gültigkeit
der Direktwahl wird als unbegründet zurückgewiesen.