Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen vom 9. April 1973 wird mit der anliegenden Verordnung teilweise aufgehoben, und zwar soweit es die Linde in Kneitlingen, Westseite der Kirche, auf dem Grundstück der Gemeinde betrifft.