Beschluss:

 

  1. Der Kreistag nimmt den als Anlage beigefügten angepassten Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 02.02.2021 mit folgender Änderung zur Kenntnis:

·         in § 21 Ziffer 3 wird „Erstellung“ durch „Prüfung“ ersetzt

 

  1. Der Landkreis Wolfenbüttel entsendet gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages sieben Mitglieder in den Beirat der Gesellschaft. Diese sieben Mitglieder sind aufgrund der aktuellen Kreistagsverteilung nach § 71 Abs. 6 in Verbindung mit § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG aus den folgenden Fraktionen zu benennen: SPD 3, CDU 2, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1 und AfD 1. Ebenso sind sieben Verhinderungsvertreter/innen zu benennen.

 

  1. Der Landkreis Wolfenbüttel entsendet gem. § 13 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages Herrn Peter Scheer als Mitglied in den Projektausschuss der Gesellschaft.

 

  1. Die Landrätin als Vertreterin des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH wird ermächtigt, bis Ende 2025 der Aufnahme von Krediten oder Liquiditätskrediten von bis zu 40 Mio. € zuzustimmen (§ 138 Abs. 5 NKomVG).