Beschluss:

 

1. Der Landkreis Wolfenbüttel gewährt folgende beantragte Zuschüsse:

 

a. Zuschuss an die Gemeinde Schladen-Werla für die Hochwasserschutzmaßnahme „Linienschutz Schützenplatz Schladen“ in Höhe von maximal 31.083 Euro

 

b. Zuschuss an die Gemeinde Schladen-Werla für die Hochwasserschutzmaßnahme „Hochwasserrückhaltebecken Krummbach“ in Höhe von maximal 63.898,84 Euro

 

c. Zuschuss an die Samtgemeinde Oderwald für die Hochwasserschutzmaßnahme „Hochwasserrückhaltebecken Krummbach“ in Höhe von maximal 19.169 Euro

 

d. Zuschuss an die Gemeinde Dorstadt für die Hochwasserschutzmaßnahme „Linienschutz Dorstadt“ in Höhe von maximal 172.000 Euro

 

als Ausgleich des bei der Kommune verbleibenden Defizits nach Abzug der Fördermittel aus dem Sondervermögen für Hochwasserschutzmaßnahmen des Niedersächsischen Umweltministeriums. Sollten die Kosten der Maßnahme geringer als kalkuliert ausfallen, so reduziert sich der Zuschuss anteilig entsprechend der Zuschussquote.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Schlüssel für Zuschüsse für kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten, mit dem einerseits eine Gleichbehandlung der Kommunen erreicht und andererseits für den Landkreis Wolfenbüttel eine planbare Obergrenze bzgl. der Gesamtzuschusshöhe fixiert werden kann. In diesem Schlüssel sind die bereits bewilligten Zuschüsse entsprechend zu berücksichtigen bzw. anzurechnen.