Beschluss:
1. Der Landkreis Wolfenbüttel gewährt folgende beantragte Zuschüsse:
a. Zuschuss an die Gemeinde Schladen-Werla
für die Hochwasserschutzmaßnahme „Linienschutz Schützenplatz Schladen“ in Höhe
von maximal 31.083 Euro
b. Zuschuss an die Gemeinde Schladen-Werla
für die Hochwasserschutzmaßnahme „Hochwasserrückhaltebecken Krummbach“ in Höhe
von maximal 63.898,84 Euro
c. Zuschuss an die Samtgemeinde Oderwald für
die Hochwasserschutzmaßnahme „Hochwasserrückhaltebecken Krummbach“ in Höhe von
maximal 19.169 Euro
d. Zuschuss an die Gemeinde Dorstadt für die
Hochwasserschutzmaßnahme „Linienschutz Dorstadt“ in Höhe von maximal 172.000
Euro
als Ausgleich des bei der Kommune verbleibenden Defizits nach Abzug der
Fördermittel aus dem Sondervermögen für Hochwasserschutzmaßnahmen des
Niedersächsischen Umweltministeriums. Sollten die Kosten der Maßnahme geringer
als kalkuliert ausfallen, so reduziert sich der Zuschuss anteilig entsprechend
der Zuschussquote.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Schlüssel für Zuschüsse für
kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten, mit dem einerseits eine
Gleichbehandlung der Kommunen erreicht und andererseits für den Landkreis
Wolfenbüttel eine planbare Obergrenze bzgl. der Gesamtzuschusshöhe fixiert
werden kann. In diesem Schlüssel sind die bereits bewilligten Zuschüsse
entsprechend zu berücksichtigen bzw. anzurechnen.