Beschluss:
Die Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen vom 24. Juli 1936 wird mit der anliegenden Verordnung teilweise aufgehoben und zwar soweit es die Eiche im Staatsforst Buchladen betrifft.
Beschluss:
Die Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen vom 24. Juli 1936 wird mit der anliegenden Verordnung teilweise aufgehoben und zwar soweit es die Eiche im Staatsforst Buchladen betrifft.