Beschluss:
Die Anordnung zur einstweiligen Sicherung von Naturdenkmalen vom 28. März 1945 wird mit der anliegenden Verordnung aufgehoben.
Beschluss:
Die Anordnung zur einstweiligen Sicherung von Naturdenkmalen vom 28. März 1945 wird mit der anliegenden Verordnung aufgehoben.