Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Ohne weitere Aussprache ergeht bei sechs Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen nachstehende

 

 

Beschlussempfehlung zu Nr. 1:

 

1.    Der derzeitige Vertrag über die Inanspruchnahme von Leistungen der Schuldnerberatung mit der AWO vom 29.12.2012 (zuletzt verlängert am 20.07.2015) wird bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

 

Ohne weitere Aussprache ergeht bei einer Enthaltung einstimmig nachstehende

 

Beschlussempfehlung zu Nr. 2:

 

2.      Die Durchführung der Schuldnerberatung gem. § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zur künftigen Regelung durch den Abschluss einer Vereinbarung nach den §§ 75 ff SGB XII und § 17 Abs. 2 SGB II mit leistungsfähigen und geeigneten Anbietern wird zwecks Beratung bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 14.12.2020 zurückgestellt.