Sitzung: 26.11.2020 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5
Vorlage: XVIII-0665/2020
Ohne weitere Aussprache ergeht bei
sechs Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen nachstehende
Beschlussempfehlung zu Nr. 1:
1.
Der
derzeitige Vertrag über die Inanspruchnahme von Leistungen der
Schuldnerberatung mit der AWO vom 29.12.2012 (zuletzt verlängert am 20.07.2015)
wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Ohne weitere Aussprache ergeht bei
einer Enthaltung einstimmig nachstehende
Beschlussempfehlung zu Nr. 2:
2. Die Durchführung der Schuldnerberatung gem. § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zur künftigen Regelung durch den Abschluss einer Vereinbarung nach den §§ 75 ff SGB XII und § 17 Abs. 2 SGB II mit leistungsfähigen und geeigneten Anbietern wird zwecks Beratung bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 14.12.2020 zurückgestellt.