Sitzung: 17.03.2009 Werksausschuss der Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel (ab 14.05.2012 Betriebsausschuss Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel)
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltung: 3, Befangen: 0
Vorlage: XVI-531/2009
Empfehlung: Der
Werksausschuss empfiehlt einstimmig mit 3 Enthaltungen dem Kreisausschuss, dem
Kreistag vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel“ (WLW) wird zum 01.01.2010 eingerichtet.
Der Entwurf der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetriebe
Landkreis Wolfenbüttel“ wird als Satzung beschlossen.
Der KAbg.
Polzin erklärt, dass die vorgelegte Betriebssatzung der Wirtschaftsbetriebe
Landkreis Wolfenbüttel für ihn bis auf § 5 unstrittig ist. Zu § 5 werden im
Kreisausschuss Änderungswünsche dargestellt.
Protokollbeantwortung der aufgrund der Abstimmung nicht mehr beantworteten Fragen:
Ist
aufgrund der Abhängigkeit von den Winterdienstleistungen ein abweichendes
Geschäftsjahr im § 8 anstrebenswert?
Die Abgrenzung der Leistungen zum 31.12. hat bislang keine Probleme bereitet.
Da zukünftig für den gesamten Landkreis eine Konzernbilanz zum 31.12. erstellt
werden muss, würde ein abweichendes Geschäftsjahr der Wirtschaftsbetriebe einen
Mehraufwand auslösen.
Außerdem bittet der Vorsitzende Wolff um Vorlage eines
Muster-Wirtschaftsplanes (Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht)
unter Berücksichtigung der Fusion. Die Synergieeffekte sollten sich aus dieser
Übersicht ergeben.
Die
Unterlagen, ergänzt um eine Liste der Kraftfahrzeuge, werden der Niederschrift
als Anlage beigefügt.