Beschluss

Die Verwaltung ist angehalten, eine Synopse mit den Änderungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Seniorenkreise im Landkreis Wolfenbüttel zu erstellen und spätestens im Kreisausschuss vorzulegen. Es wird dem Kreisausschuss überlassen, abschließend eine Beschlussempfehlung an den Kreistag abzugeben.