Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschluss:

 

                Die Landkreisverwaltung wird beauftragt,

·         sich aktiv an der Umsetzung der Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz zu beteiligen,

·         die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür im Landkreis zu schaffen,

·         die Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zu suchen,

·         zusätzliche Onlinedienstleistungen bereits vor 2022 anzubieten und

·         den Kreistag regelmäßig über die Fortschritte zu unterrichten.