Sitzung: 04.03.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38
Vorlage: XVIII-0402/2019
Beschluss:
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt,
· sich aktiv an der Umsetzung der Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz zu beteiligen,
· die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür im Landkreis zu schaffen,
· die Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zu suchen,
· zusätzliche Onlinedienstleistungen bereits vor 2022 anzubieten und
· den Kreistag regelmäßig über die Fortschritte zu unterrichten.