Herr Heinrich Neumann nimmt Bezug auf seine laufende Beschwerde beim Landkreis Wolfenbüttel und fragt nach, ob ein Marschbefehl in Richtung sozialpsychiatrischer Dienst und Polizei das richtige Mittel seien mit Beschwerden umzugehen.

Landrätin Steinbrügge antwortet, dass solch ein Vorgehen nicht grundsätzlicher Art, sondern jeweils im Einzelfall zu betrachten sei.