Sitzung: 04.03.2019 Kreistag
Herr Heinrich Neumann nimmt Bezug auf seine laufende Beschwerde
beim Landkreis Wolfenbüttel und fragt nach, ob ein Marschbefehl in Richtung
sozialpsychiatrischer Dienst und Polizei das richtige Mittel seien mit
Beschwerden umzugehen.
Landrätin Steinbrügge antwortet, dass solch ein Vorgehen nicht
grundsätzlicher Art, sondern jeweils im Einzelfall zu betrachten sei.