KAbg. Nagel erkundigt sich, ob es belastbare Aussagen zur Förderung eines Radewegesonderprogramms durch die Landesregierung gebe. Weiterhin werde nachgefragt, inwieweit die Planungsphasen des Landkreises abgeschlossen seien, um Lücken bei den Radwegen zu schließen und wie die Politik informiert werde?

 

Landrätin Steinbrügge merkt an, dass kein Radewegesonderprogramm des Landes bekannt sei. In der kommenden Woche sei jedoch ein Termin im Landtag mit dem Staatssekretär Dr. Lindner zum Thema Radwege geplant. Der Termin sei von Seiten der Kommunen erbeten worden, da unsere Region im Bereich der Radwege noch ausbaufähig sei. Vorschläge für einen weiteren Ausbau der Radwege sowie für einen etwaigen Sondertopf wurden dazu im Namen der Hauptverwaltungsbeamten im ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig eingereicht. Landrätin Steinbrügge erklärt, dass das Radverkehrskonzept in der 2. Jahreshälfte 2019 der Politik vorgelegt werden soll.

 

Kreisbaurat Schillmann ergänzt, dass die Planungen an der Landstraße Lucklum – Evessen sowie an der Kreisstraße Apelnstedter Kreuzung bis zur Abzweigung Sickte abgeschlossen seien. Beide Maßnahmen sollen im kommenden Jahr umgesetzt werden. Weitere Planungen stehen an.

 

 

KAbg. Pastewsky nimmt Bezug auf die 13. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration, wo protokollarisch festgehalten wurde, dass die AfD künftig nur Anfragen stellen sollte, welche im Interesse der Bevölkerung des Landkreises liegen. Er erfragt, wie diese Aussage gemeint sei?

 

Landrätin Steinbrügge erklärt, dass bei allen Anfragen die kommunalpolitischen Themen im Vordergrund stehen sollten. Bei Anfragen gehe es um die Belange des Landkreises und nicht um bundes- oder landesspezifische Themen. Es wäre daher wünschenswert, wenn Anfragen künftig mit einer Begründung versehen werden könnten, damit der Kreisverwaltung der Kontext der Anfrage verdeutlicht werde.

 

 

KAbg. Nieder verweist auf den heißen Sommer 2018 und führt an, dass dieser zu einem starken Anstieg der Badeunfälle geführt habe. Auch wenn der Landkreis Wolfenbüttel verschont geblieben sei, können laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) nur 40% der Schülerinnen und Schüler schwimmen. Daher werde nachgefragt:

  1. Wie die Situation im Landkreis aussehe?
  2. Ob die Anzahl der Nichtschwimmer hier ebenfalls gestiegen sei?
  3. Es signifikante Unterschiede zwischen deutschen Personen und Personen mit Migrationshintergrund gebe?
  4. Ob es Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen gebe?
  5. Und wie der Landkreis dieser Entwicklung vor- bzw. entgegenwirken möchte?

 

Anmerkung der Kreisverwaltung:

Die Abfrage erfolgte bei den allgemein bildenden Schulen im Sekundarbereich, da Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter vielfach noch nicht schwimmen können.

Von 14 Schulen mit insgesamt 6.896 Schülerinnen und Schülern haben sich lediglich die nachstehenden rückgemeldet:

 

Schule

Anzahl der SuS insgesamt

Anzahl der SuS, die schwimmen können

Anzahl der SuS, die nicht schwimmen können

Gibt es Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen?

Gibt es Unterschiede zwischen deutschen Personen und Personen mit Migrationshintergrund?

Angaben zu den gestellten Fragen können nicht gemacht werden

Oberschule Sickte

420

381

39

nein

nein

 

IGS Schöppenstedt

166

 

 

 

 

X

Theodor-Heuss-Gymnasium

627

ca. 600

ca. 20

nein

mehr SuS mit Migrationshintergrund

nur angenäherte Zahlen 

Henriette-Breymann-Gesamtschule

942

888

54

davon:

 

30 x Jungen

24 x Mädchen

20 Nichtschwimmer mit Migrationshintergrund

 

 

 

 

 

KAbg. Dr. Wolfrum nimmt Bezug auf die 11. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration vom 31.05.2018, wo er das Thema der Geschlechtsverstümmelung bei Frauen angesprochen habe und nachfragte, wie viele Fälle im Landkreis Wolfenbüttel dazu bekannt seien. Im Rahmen dieser Anfrage habe KAbg. Försterling einen Bezug zu der vorangegangenen Sitzung des Betriebsausschusses hergestellt, wo KAbg. Dr. Wolfrum eine Anfrage zum Thema Müll im Biotonnen stellte. KAbg. Försterling merkte daraufhin an, dass KAbg. Dr. Wolfrum bei seinen Kontrollen der Biomülltonnen überprüfen könnte, ob weibliche Geschlechtsteile darin zu finden seien. Dies könnte sodann dem Amt gemeldet werden. KAbg. Dr. Wolfrum fragt nach, ob solch eine Aussage von KAbg. Försterling im Kreistag überhaupt tragbar sei?

 

Landrätin Steinbrügge antwortet, dass die Aussage von KAbg. Försterling nicht bestätigt werden könne, da sie auf der in Rede stehenden Sitzung nicht anwesend war und nur die Protokolle kenne. Grundsätzlich werde angemerkt, dass sollte die Aussage so oder ähnlich gefallen sein, dies inakzeptabel sei. Landrätin Steinbrügge erwarte von allen Kreistagsabgeordneten einen respektvollen Umgang gerade auch mit sensiblen Themen. Abschließend werde empfohlen, diese Angelegenheit zwischen den KAbge. Dr. Wolfrum und Försterling direkt zu klären, da der Kreistag Wolfenbüttel hierfür nicht die richtige Plattform sei.

 

Vorsitzender Ganzauer stellt fest, dass keine weiteren Anfragen vorliegen.