Beschluss:
Für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 und 2013 schlägt der Jugendhilfeausschuss einstimmig
dem Amtsgericht
für das Jugendschöffengericht Wolfenbüttel und die Jugendkammer beim Landgericht Braunschweig die in Anlage 1 der Vorlage XVI-347/2008 aufgeführten Personen
und dem Amtsgericht Salzgitter
für das Jugendschöffengericht Salzgitter und die Jugendkammer beim Landgericht Braunschweig die in Anlage 2 der Vorlage XVI-347/2008 aufgeführten Personen
als Jugendschöffen und Jugendschöffinnen zur Wahl vor.