Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltung: 6

Beschluss:

 

1.       Gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG wird der Jahresabschluss 2014 des Landkreises Wolfenbüttel beschlossen.

 

2.       Gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG wird der Landrätin für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

 

 

Anmerkung der Kreisverwaltung:

Die Landrätin hat sich bei der Beschlussfassung enthalten.