Sitzung: 13.11.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Enthaltung: 6
Vorlage: XVIII-0209/2017
Beschluss:
1.
Gemäß §
129 Abs. 1 S. 3 NKomVG wird der Jahresabschluss 2014 des Landkreises
Wolfenbüttel beschlossen.
2.
Gemäß §
129 Abs. 1 S. 3 NKomVG wird der Landrätin für die Führung der
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.
Anmerkung der Kreisverwaltung:
Die Landrätin
hat sich bei der Beschlussfassung enthalten.