Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40

Beschluss:

 

Die Landrätin wird ermächtigt, aufgrund des § 1 Abs. 1 Nr. 3 sowie der §§ 5, 6 und 20 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG)   mit der Gemeinde Schladen-Werla eine Zweckvereinbarung zur Nutzung der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle des Landkreises Wolfenbüttel mit Wirkung zum 01.01.2018 abzuschließen.