Sitzung: 13.11.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40
Vorlage: XVIII-0208/2017
Beschluss:
Die Landrätin wird
ermächtigt, aufgrund des § 1 Abs. 1 Nr. 3 sowie der §§ 5, 6 und 20 des Nds.
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) mit der Gemeinde Schladen-Werla eine
Zweckvereinbarung zur Nutzung der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle des
Landkreises Wolfenbüttel mit Wirkung zum 01.01.2018 abzuschließen.