Eine Frau von der Erwerbsloseninitiative Lichtblick stellt nachfolgende Anfragen zum Thema Sozialticket:

  1. Ab wann  werde das Ticket eingeführt?
  2. Welche Personengruppe werde davon profitieren?
  3. Wie werde das Monatseinkommen berechnet? Richte es sich ausschließlich nach dem Antragsteller/ der Antragstellerin oder nach dem gesamten Haushalt?
  4. Wo bekomme man das Ticket?
  5. Gelte der Antrag für ein Jahr oder müsse monatlich ein neuer Antrag gestellt werden?
  6. Welche Tarifzonen seien inbegriffen?
  7. Wie werde die Öffentlichkeit über die Einführung informiert?
  8. Was passiere nach dem Erprobungszeitraum von einem Jahr?

 

Landrätin Steinbrügge antwortet, dass einige der vorstehenden Fragen im Rahmen der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt beantwortet werden und bittet um Verständnis, auf die Fragen später einzugehen. Hier sei angemerkt, dass die Einführung auch von der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Wolfenbüttel abhänge und werde zum 01.06. bzw. 01.07.2018 prognostiziert. Viele praktische Fragen zur Umsetzung seien bislang noch nicht final geklärt. Zur Klärung der offenen Fragen werde es eine neue Vorlage zur politischen Beratung geben. Bei der heutigen Beschlussfassung gehe es grundsätzlich darum, den Auftrag für die Einführung des Sozialtickets zu erhalten. Es sei davon auszugehen, dass das Thema auch nach Ablauf des Pilotprojekts nicht in der Schublade verschwinde.

 

Ein Schüler aus der 10. Klasse der Henriette-Breymann-Gesamtschule (HBG) betont, dass es sowohl der Schülergemeinschaft als auch der Lehrerschaft ein Anliegen sei, dass die gymnasiale Oberstufe der HBG nicht zerrissen werde und die Oberstufe am Standort Ravensberger Straße unterrichtet werde.

 

Ein Einwohner fragt nach, ob eine Landrätin Protokolle manipulieren, Beschlüsse nicht ausführen und Geschäftsordnungsregelungen missachten dürfe.

 

Landrätin Steinbrügge verneint dieses.

 

Frau Jagau fragt nach, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Kreistag Wolfenbüttel handeln würde, wenn der Vorsitzende seine Aufgaben nicht wahrnehmen und die Sitzungen nicht eröffnen, sondern blockieren würde. Was wären die Konsequenzen?

 

Vorsitzender Ganzauer antwortet, dass sodann die Stellvertreter die Aufgaben des Vorsitzenden übernehmen würden. Als rechtliche Grundlage werden insoweit das Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Geschäftsordnung des Kreistages genannt.

 

Frau Bischoff nimmt Bezug auf das Strukturmodell und fragt nach, ob die zivilgesellschaftliche (ZGV) und kommunale Vertretung (KV) berechtigt wären, der Arbeitsgruppe Optionen - Rückholung  (AGO) Aufträge zu erteilen, Beiträge auf die Internetseite zu stellen, Pressemitteilungen rauszugeben und das Büro der Begleitgruppe zu nutzen. Weiterhin werde nachgefragt, welcher Etat den beiden Gruppen zur Verfügung stünde und ob das Thema Gesundheitsmonitoring auf der anstehenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration behandelt werde.

 

Landrätin Steinbrügge antwortet, dass das Koordinationsbüro beiden Vertretungen gleichermaßen zuarbeiten werde. Die Aufträge an die AGO werden jedoch künftig von der Schnittstelle erteilt. Die Schnittstelle werde mindestens 4 mal im Jahr tagen, bei Bedarf auch darüber hinaus. Der Etat der Begleitgruppe habe sich pro Jahr zwischen 120.000 – 200.000 € bewegt und richte sich danach, welche Mittel benötigt werden. Die Mittel stehen für den Begleitprozess insgesamt zur Verfügung. Einen festen Etat für die Gruppe gebe es nicht. Die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration am 16.11.2017 entfalle, jedoch könne das Thema Gegenstand bei der Veranstaltung am Mittwoch in Remlingen sein.

 

Herr Kramer richtet seine nachstehenden Fragen an den Vorsitzenden Ganzauer:

  1. Warum haben die Mitunterzeichner der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Landrätin weder eine Eingangsbestätigung noch eine Mitteilung über die Behandlung erhalten?
  2. Sei es in Ordnung, dass Sitzungen, zu denen durch die Vorsitzende eingeladen wurde, kurzfristig abgesagt werden?
  3. Sei es in Ordnung, dass die Landrätin und die weiteren Hauptverwaltungsbeamten in einer Pressemitteilung die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder der Begleitgruppe öffentlich diffamieren?
  4. Sei es in Ordnung, dass ein Termin mit dem Niedersächsischen Minister Wenzel durch die Vorsitzende abgesagt werde?
  5. Sei es in Ordnung, dass sich die Vorsitzende darüber hinwegsetze zu einer Sitzung der a2b einzuladen trotz Antrag der Begleitgruppe?
  6. Sei es in Ordnung, dass die Vorsitzende dann zu den Sitzungen nicht erscheine?
  7. Sei es in Ordnung, dass Sitzungen nicht ordnungsgemäß eröffnet werden können, weil weder die Vorsitzende noch die Stellvertretung anwesend waren?
  8. Sei es in Ordnung, dass Schreiben der a2b kein Gehör finden?
  9. Sei es in Ordnung, dass die Sitzungen der A2B nicht durch die a2b vorbereitet werden können, weil die Vorsitzende die Einberufung/Eröffnung blockiere?
  10. Sei es in Ordnung, dass die Vorsitzende die Zusammenarbeit mit den stimmberechtigten Mitgliedern der Begleitgruppe verweigere?
  11. Warum habe der Kreistag kein Einfluss genommen und vermittelt?
  12. Sei es in Ordnung, dass Einladungen aus Berlin zur Diskussion über die Bürgerbeteiligung im Begleitprozess nicht an die Mitglieder weitergeleitet werde?

 

Vorsitzender Ganzauer erklärt, dass auf einige Fragen nicht geantwortet werden könne, weil die Details dazu nicht bekannt seien. Es werde jedoch klargestellt, dass weder eine öffentliche Diffamierung durch die Landrätin festgestellt werden könne noch bekannt sei, dass Einladung oder Unterlagen nicht weitergeleitet werden. Der Kreistag sei nicht eingeschritten, weil dazu keine Intention vorgelegen habe. Zur Dienstaufsichtsbeschwerde werde angemerkt, dass Herr Nagel als Beschwerdeführer mit seinem Briefkopf aufgetreten sei. Dementsprechend sei davon auszugehen, dass er die Interessen der Mitunterzeichner vertrete. Eine Eingangsbestätigung habe er erhalten.