Ohne weitere Aussprache fasst der Jugendhilfeausschuss einstimmig nachstehenden

 

Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stellt den erfolgreichen Verlauf des Projektes fest.
  2. Das Projekt gilt als abgeschlossen.
  3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass nach Genehmigung des Stellenplanes die ursprünglich befristeten Projektstellen als unbefristete Stellen in der Abteilung besetzt werden.