Kenntnisnahme:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Tätigkeitsbericht
der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche zur Kenntnis.
Kenntnisnahme:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Tätigkeitsbericht
der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche zur Kenntnis.